Interior Design oder Innenarchitektur? Wen Du wofür brauchst

Teil unseres Guides: Interior Design Guide: Tipps & Inspiration

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Innenarchitekt*in, Interior Designer*in, Einrichtungsberater*in, Raumausstatter*in, Home Stager*in: Fünf Berufe, die alle mit schönen Räumen zu tun haben und trotzdem sehr unterschiedliche Dinge tun. Dieser Artikel erklärt, wer was darf, was es kostet und wen Du für Dein Projekt wirklich brauchst. Mit Gesetzestexten, Zahlen der Architektenkammern und neun Fällen aus der Praxis.

Kurzübersicht: Interior Design oder Innenarchitektur?

  • Innenarchitekt*in: geschützte Berufsbezeichnung, Studium plus Kammereintrag, darf Bauanträge für Umbauten im Bestand einreichen. Wenn Wände, Grundriss oder Anschlüsse sich ändern.
  • Interior Designer*in: freie Bezeichnung, kein anerkannter Abschluss, kein Bauantrag. Wenn der Grundriss bleibt und es um Konzept, Farben, Möbel und Licht geht.
  • Einrichtungsberater*in: meist ein Handelsberuf. Im Möbelhaus kostenlos, aber an das Sortiment gebunden.
  • Raumausstatter*in: Handwerk mit dreijähriger Ausbildung. Führt aus: Böden, Polster, Vorhänge, Wände.
  • Home Stager*in: richtet für den Verkauf ein, nicht für Dich.
  • Die Faustregel: Wände verändern heißt Innenarchitektur. Räume einrichten heißt Interior Design.

Schöner*INNEN ist ein Online-Interior-Design-Studio aus Berlin. Das Team hat Innenarchitektur studiert und arbeitet als Interior Designer*innen, seit 2024 in über 550 Projekten in Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Die kurze Antwort: Wände oder Einrichtung?

Der Unterschied zwischen Interior Design und Innenarchitektur liegt nicht darin, wer schöner gestaltet. Er liegt darin, wer was unterschreiben darf. Innenarchitekt*innen sind in einer Architektenkammer eingetragen und dürfen Bauanträge für Umbauten im Bestand einreichen. Dafür tragen sie Verantwortung, und deshalb ist ihr Titel gesetzlich geschützt. Interior Designer*innen dürfen keine Bauanträge stellen, sind dafür frei in Preis und Leistungszuschnitt. Willst Du Wände versetzen, Anschlüsse verlegen oder den Grundriss ändern, brauchst Du eine Innenarchitekt*in oder Architekt*in. Bleibt der Grundriss und geht es um Konzept, Farben, Möbel und Licht, reicht Interior Design.

Fünf Berufe, eine Tabelle

Bevor es ins Detail geht, der Überblick. Die Spalte „Wessen Interesse“ ist die, die am seltensten erklärt wird, und die am meisten über die Beratung aussagt.

Innenarchitekt*in Interior Designer*in Einrichtungsberater*in Raumausstatter*in Home Stager*in
Was sie tun Innenräume planen inklusive baulicher Änderungen Räume gestalten: Konzept, Material, Möbel, Licht beim Möbelkauf beraten Böden, Polster, Vorhänge, Wandbekleidung ausführen Immobilien für den Verkauf herrichten
Titel geschützt? ja, per Landesgesetz nein nein Ausbildungsberuf, Meisterpflicht seit 2020 nein
Formaler Weg Studium ab 4 Jahre, 2 Jahre Praxis, Kammereintrag keiner; vom Innenarchitektur-Master bis zum Wochenendkurs Weiterbildung im Handel oder keiner 3 Jahre duale Ausbildung Zertifikatslehrgänge, Verband DGHR
Bauantrag? ja, für Umbauten im Bestand nein nein nein nein
Wessen Interesse Deins, per Gesetz unabhängig Deins, wenn ohne Verkaufsbindung das des Möbelhauses Ausführung des Auftrags das der Verkäufer*innen
Abrechnung HOAI als Orientierung, Stundensatz oder Pauschale Stundensatz oder Festpreis pro Raum meist kostenlos, eingepreist Handwerkerstundensatz plus Material Prozent vom Verkaufspreis oder Pauschale
Typische Projekte Altbausanierung, Praxis, Umbau mit Grundrissänderung Wohnung einrichten, Farbkonzept, Möblierung, Büro ohne Umbau Küche, Schlafzimmer, Sofa Bodenbelag, Neupolsterung, Gardinen Wohnung vor dem Verkauf

Über allen steht die Architekt*in: für Neubau, Gebäudehülle, Aufstockung. Das ist die Grenze nach oben, die in diesem Artikel nur am Rand vorkommt.

Innenarchitekt*in: Warum der Titel geschützt ist

„Innenarchitekt*in“ darf in Deutschland nur nennen, wer in die Architektenliste eines Bundeslandes eingetragen ist. Das regelt jedes Land selbst. In Berlin steht es im Architekten- und Baukammergesetz: „Die Berufsbezeichnung ‚Architektin', ‚Architekt', ‚Innenarchitektin', ‚Innenarchitekt' […] darf führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste des Landes Berlin oder in die Architektenliste eines anderen Bundeslandes eingetragen ist“ (§ 2 ABKG). Das gilt auch für Wortverbindungen wie „Innenarchitekturbüro“ und für Übersetzungen wie „Interior Architect“. Wer den Titel ohne Eintrag führt, riskiert nach § 20 ABKG ein Bußgeld bis 30.000 Euro.

Für den Eintrag verlangt die Architektenkammer Berlin ein Studium mit mindestens vier Jahren Regelstudienzeit, danach mindestens zwei Jahre Berufspraxis und 64 Stunden Fortbildung. Der akademische Grad bleibt davon unberührt: Wer Innenarchitektur studiert hat, darf das sagen, auch ohne Kammereintrag. Nur die Berufsbezeichnung ist an den Eintrag gebunden.

Warum dieser Aufwand? Weil Innenarchitekt*innen etwas dürfen, was sonst niemand in dieser Liste darf: Sie sind bauvorlageberechtigt, „für die mit der Berufsaufgabe der Innenarchitektinnen und Innenarchitekten verbundenen baulichen Änderungen von Gebäuden“ (§ 65 Bauordnung Berlin). Übersetzt: Sie dürfen den Bauantrag für Deinen Umbau unterschreiben, wenn es um Innenräume geht. Wände versetzen, Durchbrüche, ein Aufzug, eine Gaube, die zum Innenausbau gehört. Nicht dagegen Neubau oder Aufstockung, das bleibt bei Architekt*innen. Statik, Brandschutz und Haustechnik rechnen sie nicht selbst, sondern koordinieren die Fachleute dafür, so beschreibt es die Bundesarchitektenkammer im Berufsbild.

Wie viele gibt es? Laut Bundeskammerstatistik zum 1. Januar 2026 rund 6.000 eingetragene Innenarchitekt*innen in Deutschland, knapp 70 Prozent davon Frauen. In Berlin sind es 247 (BAK, Statistik nach Ländern). Zum Vergleich: Interior Designer*innen zählt niemand, weil es keine Kammer gibt, in die sie sich eintragen müssten.

Interior Designer*in: Frei im Titel, frei im Preis

„Interior Designer*in“ darf sich jede*r nennen. Die Berufsdatenbank der Bundesagentur für Arbeit kennt den Beruf nicht einmal als eigenen Eintrag; die Suche liefert nur Innenarchitektur und die schulische Ausbildung „Assistent*in für Innenarchitektur“. Es gibt keinen staatlich anerkannten Abschluss, der „Interior Designer*in“ heißt. Wer den Titel führt, kann einen Master in Innenarchitektur mitbringen oder einen sechsmonatigen Fernkurs mit institutseigenem Zertifikat. Beides kommt vor.

Das klingt nach einem Nachteil, ist aber für viele Projekte genau der Punkt. Weil kein Kammerrecht und keine Honorarordnung im Weg stehen, können Interior Designer*innen Festpreise pro Raum anbieten, online arbeiten und den Leistungsumfang frei zuschneiden: nur ein Farbkonzept, nur ein Möblierungsplan, oder das ganze Paket mit 3D-Roomtour und Shoppingliste. Für alles, was keinen Bauantrag braucht, ist das die schnellere und meist günstigere Lösung. Wie das im Detail läuft, steht im Artikel Online Interior Design.

Weil der Titel nichts garantiert, musst Du selbst hinschauen. Drei Fragen helfen: Welche Ausbildung hat das Team? Gibt es Referenzen mit Vorher-Nachher? Und was steht konkret im Angebot, welche Unterlagen bekommst Du am Ende? Bei Schöner*INNEN haben alle Designer*innen Innenarchitektur studiert, Bachelor oder Master, und arbeiten als Interior Designer*innen. In der Architektenkammer ist niemand eingetragen. Deshalb reichen wir keine Bauanträge ein und nennen uns nicht Innenarchitekt*innen. Was wir liefern, siehst Du in den abgeschlossenen Projekten.

Einrichtungsberatung: Kostenlos hat einen Grund

„Einrichtungsberater*in“ ist in der Regel ein Handelsberuf. Die Bundesagentur beschreibt die Weiterbildung „Einrichtungsfachberater*in“ so: Sie „betreuen Kunden und Kundinnen beim Kauf von Möbeln und Wohnaccessoires“, erstellen Planungen, „berechnen Angebote, schließen Kaufverträge ab und bestellen die Einrichtungsgegenstände bei den Herstellerfirmen“ (BERUFENET). Arbeitsorte: Möbelhäuser, Fachgeschäfte, Versandhandel.

Deshalb ist die Beratung im Möbelhaus kostenlos. Sie ist Teil des Verkaufs, und sie ist gut, solange Du ohnehin dort kaufen willst. Sie endet aber an der Grenze des Sortiments. Eine Küche vom Küchenstudio wird nicht mit dem Sofa vom Wettbewerber abgestimmt, und die Frage, ob der Raum überhaupt eine neue Küche braucht oder nur eine andere Anordnung, stellt sich in dieser Beratung nicht.

Was „unabhängig“ heißt, definiert ausgerechnet das Kammerrecht sehr präzise: Unabhängig ist, „wer weder eigene noch fremde Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen verfolgt“ (§ 2 Abs. 4 ABKG). Nach dieser Definition gibt es drei Formen von Einrichtungsberatung: die im Möbelhaus (kostenlos, gebunden), die unabhängige Beratung nach Stundensatz (oft durch Innenarchitekt*innen, typisch 90 bis 150 Euro netto pro Stunde laut Wohnglück), und das Interior-Design-Konzept mit Festpreis, das herstellerübergreifend plant und Dir die Auswahl überlässt.

Raumausstattung und Home Staging: Ausführen und Verkaufen

Raumausstatter*in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk, drei Jahre dual. Die Ausbildungsordnung nennt die Schwerpunkte Boden, Polstern, Raumdekoration, Licht-, Sicht- und Sonnenschutz sowie Wand- und Deckendekoration (RaumAAusbV). Seit Februar 2020 gilt wieder die Meisterpflicht (Anlage A der Handwerksordnung, Nr. 52). Raumausstatter*innen sind die, die umsetzen, was geplant wurde: den Boden verlegen, das Sofa neu polstern, die Vorhänge nähen und aufhängen. Sie beraten dabei zu Material und Verarbeitung, planen aber keinen Raum als Ganzes.

Home Stager*innen richten Immobilien für den Verkauf oder die Vermietung ein. Der Verband DGHR beschreibt Home Staging als „Teil des Immobilienmarketings und verkaufsfördernde Maßnahme“; das Ziel ist ein Ambiente, „von dem sich die Mehrheit der Kaufinteressenten angesprochen fühlt“ (DGHR). Es geht also ausdrücklich nicht um Deinen Geschmack, sondern um den der vielen. Laut der Home-Staging-Statistik 2024 der Staging Community lag die Investition im Schnitt bei 1,5 Prozent des Verkaufspreises. Der Verband trennt das selbst sauber von „Interior ReDesign“, der Umgestaltung für die Bewohner*innen mit vorhandenen Möbeln. Für Dein eigenes Zuhause ist Home Staging der falsche Beruf.

Wen brauchst Du wofür? Drei Fragen

Der Entscheidungsweg ist kürzer, als die fünf Berufe vermuten lassen. Drei Fragen, in dieser Reihenfolge:

In der Praxis landen die meisten Wohnprojekte bei Frage 3. Der Grundriss bleibt, die Anschlüsse bleiben, und die Frage ist, wie aus vier Wänden ein Raum wird, in dem Du gern bist. Das ist Interior Design.

Neun Fälle aus der Praxis

So sieht die Entscheidung bei typischen Vorhaben aus. Die Genehmigungslage bezieht sich auf Berlin; in anderen Bundesländern kann sie abweichen, der Grundgedanke ist überall derselbe.

Vorhaben Genehmigung Wer passt Was Interior Design beiträgt
Nichttragende Wand entfernen verfahrensfrei, solange das Tragwerk unberührt bleibt Interior Designer*in plus Handwerk Konzept für den neuen Raum, Möblierung, Licht
Tragende Wand versetzen Standsicherheitsnachweis Pflicht, Bauantrag durch bauvorlageberechtigte Person Innenarchitekt*in oder Architekt*in plus Tragwerksplaner*in Gestaltungskonzept, das die Planung vorgibt
Bad oder Küche neu, gleiche Lage verfahrensfrei; Elektro und Gas nur durch eingetragene Fachbetriebe Konzept von Interior Designer*in oder Innenarchitekt*in, Ausführung Fachhandwerk Materialien, Farben, Anordnung, Licht
Dachausbau zu Wohnraum in Berlin teils genehmigungsfrei gestellt, sonst Bauantrag Architekt*in für Hülle und Brandschutz, Innenarchitekt*in für den Ausbau Einrichtung unter Schrägen, Stauraum, Lichtkonzept
Altbausanierung mit Grundrissänderung je nach Eingriff; im Denkmal jede Außenveränderung genehmigungspflichtig Innenarchitekt*in als Koordinator*in Stil, Materialien, Möblierung nach dem Umbau, siehe Altbauwohnung einrichten
Nur Möblierung und Farbkonzept keine Interior Designer*in das gesamte Projekt
Wohnung zum Verkauf herrichten keine Home Stager*in nichts, anderer Zweck
Arztpraxis in ehemaliger Wohnung Nutzungsänderung, Zweckentfremdungsgenehmigung, Hygienevorgaben, barrierefreie Toilette Architekt*in oder Innenarchitekt*in zwingend Gestaltung von Empfang, Wartebereich und Behandlungsräumen innerhalb der Planung
Kanzlei oder Büro einrichten ohne Nutzungsänderung keine; Arbeitsstättenregeln zu Fläche und Fluchtwegen gelten immer Interior Designer*in, bei Umbau oder Nutzungsänderung Innenarchitekt*in Raumkonzept, Zonierung, Akustik, Material, Möblierung

Für die Praxis lohnt ein Blick auf zwei Zahlen aus der Arbeitsstättenregel ASR A1.2: mindestens 8 Quadratmeter für den ersten und 6 Quadratmeter für jeden weiteren Arbeitsplatz. Das ist keine Gestaltungsfrage, sondern Pflicht, und ein gutes Konzept plant damit von Anfang an. Für Geschäftsräume erstellen wir ein individuelles Angebot statt eines Festpakets; die Details stehen auf der Seite für Geschäftskund*innen.

Was es kostet, nebeneinander

Bei Innenarchitekt*innen war das Honorar bis 2020 durch die HOAI festgelegt. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gilt seit 2021: Die Honorartafeln sind nur noch Orientierungswerte, das Honorar ist frei verhandelbar (§ 7 HOAI). Ohne schriftliche Vereinbarung gilt der untere Tafelwert, und Privatkund*innen müssen vorher darauf hingewiesen werden, dass auch ein anderes Honorar möglich ist. Die Tafel für Innenräume beginnt bei 25.000 Euro anrechenbaren Kosten und bewegt sich bei durchschnittlicher Schwierigkeit zwischen rund 17 und 22 Prozent der Kosten am unteren Ende und 13 bis 16 Prozent bei großen Projekten. Wer nur Konzept bis Entwurf beauftragt, also die ersten drei von neun Leistungsphasen, zahlt davon 24 Prozent.

Beruf Abrechnung Typische Werte
Innenarchitekt*in HOAI-Orientierung, Stundensatz oder Pauschale Tafel: bei 100.000 € Kosten rund 15.000–18.700 € für alle Phasen, davon 24 % für Konzept bis Entwurf; Stundensatz 90–150 € netto
Interior Designer*in Stundensatz oder Festpreis pro Raum am Markt 70–180 € pro Stunde; bei Schöner*INNEN Beratungsstunde 119 €, 2D-Konzept ab 329 €, 3D-Konzept ab 499 € pro Raum
Einrichtungsberater*in kostenlos im Handel eingepreist in die Möbel; unabhängig nach Stundensatz wie Innenarchitektur
Raumausstatter*in Handwerkerstundensatz plus Material Handwerk allgemein 60–85 € netto pro Stunde
Home Stager*in Prozent vom Verkaufspreis oder Pauschale im Schnitt 1,5 % des Verkaufspreises

Die Marktzahlen stammen aus Fachmedien und veröffentlichten Preislisten, nicht aus einer Verbandsstatistik, die es für Stundensätze nicht gibt. Wie sich die Kosten für ein konkretes Wohnprojekt zusammensetzen, rechnet der Artikel Was kostet Interior Design? durch.

Zusammen statt entweder-oder

Bei einem Umbau schließen sich die Berufe nicht aus, sie ergänzen sich. Die Bayerische Architektenkammer beschreibt für das Zusammenspiel von Architekt*in und Innenarchitekt*in, dass „beide Fachleute ihre Aufgabenbereiche eigenverantwortlich und in gegenseitigem Einvernehmen“ gestalten. Dasselbe Prinzip gilt zwischen Innenarchitektur und Interior Design: Die eine Seite verantwortet Antrag, Statik, Ausführungsplanung und Bauleitung. Die andere liefert das, was den Raum am Ende ausmacht: Farbkonzept, Materialien, Möblierung, Licht, Shoppingliste.

So handhaben wir es bei Schöner*INNEN: Wenn ein Konzept bauliche Änderungen nahelegt, etwa eine Wand, die den Raum öffnen würde, steht das im Konzept als Vorschlag, mit dem Hinweis, dass eine bauvorlageberechtigte Person die Umsetzung planen und prüfen muss. Was wir nicht tun, ist so tun, als wäre das nicht nötig. Das kostenlose Erstgespräch ist der richtige Ort, um genau das zu klären: Braucht Dein Projekt einen Antrag, oder ist es ein Einrichtungsprojekt?

Und in Österreich und der Schweiz?

Wer in Wien oder Zürich sucht, findet eine andere Rechtslage. In Österreich sind Ziviltechniker*in und Architekt*in geschützt, „Innenarchitekt*in“ dagegen nicht. Der Verfassungsgerichtshof hat schon 1963 entschieden, dass Innenarchitektur keine den Architekt*innen vorbehaltene Tätigkeit ist. Selbstständig arbeiten Innenarchitekt*innen dort meist im reglementierten Gewerbe der Ingenieurbüros, was einen Befähigungsnachweis verlangt. In der Schweiz gibt es auf Bundesebene keinen Titelschutz, nicht einmal für Architekt*innen; geschützt ist nur der Ausbildungstitel wie „dipl. Architekt ETH“. Sieben Kantone regeln die Berufsausübung selbst. Für Innenarchitektur existiert das freiwillige Register REG mit den Stufen A, B und C, und der Berufsverband VSI.ASAI setzt sich seit 1942 für Anerkennung ein. Die Faustregel „Wände oder Einrichtung“ funktioniert in allen drei Ländern; nur die Frage, wer den Antrag unterschreiben darf, beantwortet jedes Land anders.

Häufige Fragen zu Interior Design und Innenarchitektur

Darf sich jede*r Interior Designer*in nennen?

Ja. „Interior Designer*in“ ist in Deutschland keine geschützte Berufsbezeichnung, und es gibt keinen staatlich anerkannten Abschluss mit diesem Namen. Geschützt ist nur „Innenarchitekt*in“, inklusive Wortverbindungen und Übersetzungen wie „Interior Architect“. Deshalb lohnt sich bei Interior Designer*innen der Blick auf Ausbildung, Referenzen und den konkreten Leistungsumfang im Angebot.

Ist Innenarchitekt*in eine geschützte Berufsbezeichnung?

Ja, in jedem Bundesland per Architektengesetz. Führen darf den Titel nur, wer in die Architektenliste einer Landeskammer eingetragen ist. Dafür braucht es ein Studium mit mindestens vier Jahren Regelstudienzeit, mindestens zwei Jahre Berufspraxis und Fortbildungen. Wer den Titel ohne Eintrag führt, riskiert in Berlin ein Bußgeld bis 30.000 Euro. Der Studienabschluss selbst darf immer genannt werden.

Ich will eine Wand versetzen: Wen brauche ich?

Das hängt von der Wand ab. Eine nichttragende Wand darfst Du in der Regel ohne Genehmigung entfernen, ein Interior-Design-Konzept plus Handwerk reicht. Bei einer tragenden Wand ist ein Standsicherheitsnachweis Pflicht, und der Bauantrag muss von einer bauvorlageberechtigten Person unterschrieben werden, also Innenarchitekt*in oder Architekt*in. Ob eine Wand trägt, klärt ein*e Tragwerksplaner*in, nicht der Augenschein.

Brauche ich für Interior Design eine Baugenehmigung?

Nein. Interior Design arbeitet innerhalb des bestehenden Grundrisses mit Farben, Materialien, Möblierung und Licht. Dafür braucht es keine Genehmigung. Erst wenn Tragwerk, Grundriss, Anschlüsse oder die Nutzung des Raums sich ändern, kommt das Baurecht ins Spiel, und damit eine Innenarchitekt*in oder Architekt*in.

Kann ich eine Innenarchitekt*in nur für eine Beratung buchen?

Ja. Viele Innenarchitekt*innen bieten Einzelstunden oder eine Erstberatung nach Stundensatz an, am Markt typisch 90 bis 150 Euro netto pro Stunde. Für ein reines Einrichtungsprojekt ohne bauliche Änderung ist ein Interior-Design-Paket mit Festpreis meist die günstigere Variante, weil der Leistungsumfang von vornherein feststeht.

Was kostet eine Innenarchitekt*in?

Seit 2021 ist das Honorar frei verhandelbar, die HOAI dient nur noch als Orientierung. Die Tafel für Innenräume liegt bei durchschnittlicher Schwierigkeit zwischen rund 13 und 22 Prozent der anrechenbaren Kosten für alle neun Leistungsphasen. Wer nur Konzept bis Entwurf beauftragt, zahlt davon 24 Prozent. Alternativ rechnen viele nach Stundensatz oder Pauschale ab. Ohne schriftliche Vereinbarung gilt der untere Tafelwert.

Möbelhaus-Beratung oder unabhängige Beratung: Was ist der Unterschied?

Die Beratung im Möbelhaus ist kostenlos, weil sie Teil des Verkaufs ist, und sie endet an der Grenze des Sortiments. Unabhängig ist nach dem Kammerrecht, wer keine eigenen oder fremden Handels- und Lieferinteressen verfolgt. Eine unabhängige Beratung kostet Geld, plant dafür herstellerübergreifend und stellt auch die Frage, ob ein neuer Kauf überhaupt nötig ist.

Was ist der Unterschied zwischen Interior Design und Home Staging?

Interior Design richtet einen Raum für die Menschen ein, die darin leben. Home Staging richtet eine Immobilie für den Verkauf oder die Vermietung ein, also für den Geschmack möglichst vieler Interessent*innen. Home Staging kostet laut Branchenstatistik im Schnitt 1,5 Prozent des Verkaufspreises und wird nach dem Verkauf wieder abgebaut. Für Dein eigenes Zuhause ist es der falsche Beruf.

Arbeiten Innenarchitekt*innen und Interior Designer*innen zusammen?

Ja, bei Umbauten ist das der Normalfall. Die Innenarchitekt*in oder Architekt*in verantwortet Bauantrag, Statik, Ausführungsplanung und Bauleitung. Die Interior Designer*in liefert Farbkonzept, Materialien, Möblierung, Licht und Shoppingliste. Bei Schöner*INNEN steht ein baulicher Vorschlag im Konzept immer mit dem Hinweis, dass eine bauvorlageberechtigte Person die Umsetzung planen muss.

Kann Interior Design auch Küche oder Bad planen?

Ja, solange Anschlüsse und Grundriss bleiben, wo sie sind. Materialien, Farben, Anordnung, Licht und Stauraum sind Interior Design. Werden Wasser- oder Stromanschlüsse verlegt, dürfen das nur eingetragene Fachbetriebe ausführen, und bei Eingriffen ins Tragwerk braucht es zusätzlich eine bauvorlageberechtigte Planung.

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